Darüber freue ich mich immer ganz besonders: Post von einem mir bislang unbekannten Anwalt. Das ist spannend, den ganzen Weg vom Briefkasten bis zum Küchentisch. Tatsächlich ist es überhaupt nicht lustig, es beschleicht einen stets so ein mulmiges Gefühl, was für ein Sch#iß ist denn das bitte schon wieder?!
Heute bzw. jetzt is’es bereits gestern, das war harmlos, dennoch ärgerlich. Die Vorgeschichte:
Ich verstehe es nicht. Ich verstehe nicht, warum es der Vollpfosten nicht endlich sein lässt, wie merkbefreit ist der?! Echt, dämliches A#schloch, welcher einem einfach keine Ruhe lässt. Gut, dass das kommen wird, das wusste ich von dem Augenblick an, als er von der RTW-Besatzung verlangte, dass die sich meine Daten notieren sollten, da schwante es mir schon. Der Typ war mir unsympathisch, von der ersten Minute, ‘n Widerling. Tja, meine Menschenkenntnis hat mich leider nicht betrogen und es kam wie es kommen musste. Der Schmalspurhonk ist einzig auf Kohle aus, ohne Rücksicht, frei von Unrechtsbewusstsein, skrupellos und vor allem dumm.
Rechtsanwalt u. Notar Helmut Wienandts, Kottbusser Damm 65, 10967 Berlin
[...]
Berlin, den 23.02.2010
Verkehrsunfall vom 04.10.2010
Sehr geehrter [...],
hiermit zeige ich an, dass mich Herr Andreas Broszat mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. Eine Fotokopie der mir erteilten Vollmacht ist beigefügt.
Nach den mir vorgelegten Unterlagen ist mein Mandant anlässlich eines Verkehrsunfalls, der sich am 04.10.2009 gegen 18.00 Uhr im Bereich der Bergmannstr. ereignet hat, schwer verletzt worden.
Mein Mandant befuhr mit seinem Fahrrad die Bergmannstr. aus Richtung Mehringdamm kommend. Sie sind ebenfalls als Fahrradfahrer meinem Mandanten vorausgefahren.
Kurz vor der auf der rechten Seite gelegenen Einmündung des Grundstückes Bergmannstr. 4 haben Sie sodann, ohne ein entsprechendes Zeichen zu geben, mit dem Fahrrad zunächst nach links gezogen und haben sodann für meinen Mandanten völlig unvermittelt, ein Abbiegevorgang nach rechts unternommen, sodass Sie die Fahrbahn meines Mandanten blockierten.
Bei der anschließend durchgeführten Notbremsung meines Mandanten hat dieser schwere Ellenbogenverletzungen erlitten, sowie Verletzungen im Gesichtsbereich.
Es wird hierzu überreicht, eine Kopie des Entlassungsberichtes des Urban Krankenhauses vom 10.10.2009.
Mein Mandant befand sich für den Zeitraum vom 04.10. bis 13.10.2009 in stationärer Behandlung des Urban Krankenhauses.
Ich melde auf diesem Wege Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche meines Mandanten an.
Ich habe Sie aufzufordern, zur Frage der Eintrittspflicht binnen 12 Tagen dem Grunde nach Stellung zu nehmen.
Für den Fall, dass Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen, sollten Sie dieses Schreiben an Ihre Haftpflichtversicherung weiterleiten, da diese im vorliegenden Falle eintrittspflichtig sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Wienandts
Wem haben wir all das Ungemach zu verdanken, wer ist der Lügenbold, welcher uns erneut in die Beine tritt?
Broszat, Andreas, *20.08.1961
Gneisenausstr. 6a
10961 Berlin
Nach einem Telefonat mit unserem Versicherungsvertreter faxte ich denen das Schreiben des Rechtsanwaltes samt Anhang sowie meine Strafanzeige, in welcher der Sachverhalt klar und unmissverständlich dargelegt worden war, durch und nun harre ich der Dinge. Am liebsten hätte ich’s überhaupt nicht der Versicherung gemeldet und dem Anwalt ‘ne Kopfnuss gegeben, aber bitte, nun geht die Angelegenheit den geordneten Gang.
Update 04.03.2010 14:20 Uhr
Soeben erkundigte ich mich in Chemnitz, ob die Dinge ihren geordneten Gang gehen, weil ich bislang kein Feedback erhielt. Yep, die Unterlagen wurden an die Versicherung weitergeleitet. Es bleibt spannend.
Update 20.05.2010 19:08 Uhr
Lange nichts mehr von gehört.
Update 29.03.2010 19:00 Uhr
Weiter geht’s.
[...]
28.05.2010
Schaden-Nummer : [...]
Versicherungsschein : [...]
Schadeneintritt : 04.10.2010 [...]Sehr geehrter Herr [...],
in obiger Angelegenheit hat uns der gegnerische Rechtsanwalt Blatt 3 der Ermittlungsakte in Kopie übersandt. Danach haben Sie auf telefonische Rücksprache hin angegeben, der Anspruchsteller sei hinter Ihnen zu Fall gekommen.
Das entsprechende Schreiben fügen wir mit der Bitte um Kenntnis-, sowie ausführliche Stellungnahme bei.
Ihrer kurzfristigen Antwort sehen wir entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Der Polizeipräsident in Berlin [...]
1.2 Sachverhalt
Herr BROSZAT gab auf der Rettungsstelle des Krankenhauses Am Urban an, dass er mit seinem Fahrrad die Bergmannstr. In Richtung Friesenstr. befuhr. Er gab weiter an, dass vor ihm in gleicher Richtung ebenfalls ein Radfahrer fuhr, als dieser plötzlich nach rechts in die Einfahrt der Bergmannstr. 4 einbog. Um einen zusammenstoß zu vermeiden bremste Herr BROSZAT sein Fahrrad ab. Nach Angaben des Herrn BROSZAT benutzte er die Vorderradbremse so stark, so dass er nach vorn, über den Lenker, auf die Strasse stürzte und sich dabei eine Verletzung des rechten Ellenbogen, der linken Hand sowie im Gesicht zu zog.
Der vor ihm fahrende Radfahrer hielt an und alarmierte die Feuerwehr. Dieser leistete erste Hilfe und wartete bis zum Eintreffen der Feuerwehr vor Ort.
Bei unserem Eintreffen war der andere Radfahrer nicht mehr vor Ort. Er hinterließ lediglich seine Telefonnummer bei der Feuerwehr.
Herr BROSZAT wurde durch die Feuerwehr dem Krankenhaus am Urban verbracht, wo er stationär aufgenommen wurde.Nach einer telefonischen Rücksprache, gegen 20.15 Uhr, mit dem Radfahrer, Herrn [...] gab dieser an, dass er mit seinem Fahrrad die Bergmannstr. In Richtung Friesenstr. befuhr. In Höhe der Bergmannstr. 4, fuhr Herr [...] rechts in die Einfahrt und hörte plötzlich hinter sich ein quietschendes Geräusch einer Bremse. Als er sich umdrehte sah er, wie der Radfahrer Herr BROSZAT zu Boden stürzte. Herr [...] gab an, dass er mit dem Sturz des Radfahrer nichts zutun gehabt habe und sei deshalb nicht am Ort geblieben. [...]
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Schaden-Nummer [...]
Datum: Sat, 29 May 2010 19:00:06 +0200
Von: [...]
An: AXA Versicherung AG | Eva L****** <eva.l******@axa.de>Ihr Schreiben vom 28.05.2010 zur VU-Anzeige – 09*004-1800-024**8*
Sehr geehrte Frau [...],
vielen Dank für die Zusendung einer Kopie der Seite 2 des durch den Polizeiobermeister Kuschinske ausgefertigten Berichtes, mit dessen Inhalt ich bislang nicht vertraut war.
Wie ich bereits am 16.10.2009 (Anlage: Strafanzeige @16.10.2009-01562*4*), unmissverständlich zum Ausdruck brachte, weicht der vermutlich der Verleumdung des Herrn Broszat zugrunde liegende und am 07.10.2009 protokollierte Sachverhalt von den tatsächlichen Begebenheiten ab.
Desweiteren habe ich niemals, weder mündlich noch schriftlich, angegeben ein “quietschendes Geräusch” gehört zu haben oder gar “rechts in die Einfahrt” gefahren zu sein. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass Herr Kuschinske meine Zeugenaussage mit der Falschaussage des Verunfallten verwechselte.
Richtig und gewiß ist, dass Herr Broszat einige Meter hinter mir stürzte und ich an seinem Unfall gänzlich unbeteiligt war.
Ich hoffe ich konnte zur Klärung beitragen.
Freundliche Grüße [...]
Update 06.07.2010 13:49 Uhr
Zwei Schreiben von den Justizbehörden Moabit landeten auf meinem Schreibtisch. Was hat es eigentlich mit “10557 Berlin, den 23.03.2010″ und dem “Fertigungsdatum: 18. Juni 2010“ auf sich? Ich hab’s mir schon gedacht, ließ mir aber meine Vermutung von dem Herrn unter Telefon 030 9014-6623 bestätigen. Das erste Datum ist das der Verfügung durch den Amtsanwalt “und dann ging das in die Schreibstelle und da lag’s ein bisschen herum”. Die Mühlen der Justiz mahlen nicht nur langsam, der ganze Apparat funktioniert nicht. Wie dem auch sei, damit sollte die Geschichte nun endlich durch sein.
[...]
Sehr geehrter Herr [...],
das gegen Sie
wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung
eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.
Hochachtungsvoll
Babenschneider
OberamtsanwaltBeglaubigt
[Handzeichen mit blauem Kuli]
Justizangestellte
Ka
[...]
Sehr gehrter Herr [...],
in dem oben genannten Ermittlungsverfahren teile ich mit:
Auf Ihre Strafanzeige wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben zunächst ein Anfangsverdacht wegen falscher Verdächtigung bestand.
Die Erhebung einer Anklage setzt nach dem Gesetz das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachtes gegen einen Beschuldigten voraus. Dieser Tatverdacht liegt vor, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung gegeben ist. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn der Tatverdacht gegen einen Beschuldigten mit den im Gesetz und vor Gericht zugelassenen Beweismitteln belegt werden kann.Gemäß & 164 Strafgesetzbuch wird wegen falscher Verdächtigung bestraft, wer einen anderen bei einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger wider besseren Wissen einer rechtswidrigen Tat in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren gegen ihn herbeizuführen.
Zur Überführung des Beschuldigten ist daher zwingend der Nachweis erforderlich, dass die erstattete Anzeige in Kenntnis der Unrichtigkeit des behaupteten Sachverhaltes erfolgt ist.Das gegen Sie aufgrund der Anzeige des Beschuldigten gerichteten Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da sich kein hinreichender Tatverdacht begründen lies. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war in der Hauptverhandlung nicht mit einer Verurteilung zu rechnen, da aufgrund der bestehenden Beweislage abschließend nicht feststellbar war, welcher der gemachten Angaben der Vorzug zu geben wäre.
Auch nach nochmaliger Prüfung der gemachten Aussagen in dem gegen Sie gerichteten Verfahren, vermag ich keine Anhaltspunkte zu erkennen, die die Annahme eines nachweisbar offensichtlich ungerechtfertigten Tatvorwurfs gegen Sie begründen könnten.
Angesicht der Sachlage reichen allein Ihre Angaben, die Straftat nicht begangen zu haben, nicht aus, um einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten zu begründen.
Das Verfahren habe ich daher gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen binnen zwei Wochen nach Zugang die Beschwerde schriftlich in deutscher Sprache an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Elßholzstr. 30 – 33, 10781 Berlin, zu.
Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Amtsanwaltschaft Berlin zu dem angegebenen Aktenzeichen eingelegt werden.Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Hochachtungsvoll
[Handzeichen mit schwarzem Kuli]
(Babenschneider)
Oberamtsanwalt
Ka
Tja, da is’er nun tatsächlich ungeschoren davon gekommen, die S#u.

