Himmel hilf. Die Geschichte: Bei einer Bekannten schrieb die Hausverwaltung vor geraumer Zeit alle Mieter an, ihre Fahrräder bitte namentlich zu kennzeichnen. Da die Renovierung u.a. eines Hausdurchgangs ansteht, werden nämlich alle herrenlose Fahrräder entsorgt. Hierfür setzte die Hausverwaltung mehrere Fristen.
Eines dieser Fahrräder sollte ich nun abbekommen, beide Reifen platt, die Drähte von Bremse und Schaltung gerissen, rundherum rostig, ohne Sattel, keine Beleuchtung, total dreckig, sprich in einem miserablen Zustand. Aber weiß’d, bevor’s verschrottet wird, hey, es wäre schade drum, denn es war ‘mal ein 500-Euro-Rad.
Deshalb rief ich soeben bei der Polizei an, um die Rahmennummer überprüfen zu lassen. Weil es natürlich auch gestohlen sein könnte und logisch wär’s ziemlich widersinnig, jetzt 100 oder 200 Euro in das Fahrrad zu stecken, wenn ich für dasselbe Geld bereits ein nagelneues Radl bei der Metro erhalte, und es sich bei einer polizeilichen Fahrradkontrolle herausstellt, dass es geklaut ist.
Dann bin ich nämlich nicht nur meine Investition los, sondern es gibt als besonderes Schmankerl obendrein und frei Haus noch ‘ne Anzeige wegen Diebstahl.
Der telefonische Weg zur hiesigen Polizei ist weit. Die auf der Webseite veröffentlichten Telefonnummern zu der entsprechenden Direktion kanns’de gleich vergessen, da geht nie jemand ran. Beim Bürgertelefon 4664-4664 bekomms’de stets ein Besetztzeichen. Über die Zentrale 4664-0 erhielt ich die Durchwahl 552701.
Yep, es ging jemand ran. Ich schildere die Umstände, woraufhin sie entgegnet: “Sie wollen sich rechtswidrig ein fremdes Fahrrad aneignen?! Davon kann ich nur abraten.”.
Moooment. Ich, braver Brüger, möchte etwas gegen vermeidbaren Sperrmüll tun, plane Geld auszugeben um die Wirtschaft anzukurbeln und bewege mich außerdem umweltbewusst fort. So. Das Fahrrad, ‘n 2005er Baujahr wie ich recherchierte, ist hin, unfahrbar, ruiniert, der ehemalige Besitzer wird es aller Wahrscheinlichkeit nach irgendwann verstossen, zurückgelassen haben.
Und dann wirft einem ‘ne Polizeibeamtin vor, ich wolle ein Fahrrad stehlen. Sie schilderte mir sodann das übliche Prozedere: Das Fahrrad muss zu einem Fundbüro gebracht werden. Dort wird es nach Prüfung, ob es jemandem entwendet wurde, für etwa ein Jahr gelagert. Die Polizistin hatte offensichtlich nicht wirklich Ahnung.
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum – § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, können Sie das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Zentralen Fundbüro wieder abholen.
Wie dem auch sei, was nun? In anderen Städten wird’s sogar so gehandhabt, dass man das gefundene Fahrrad meldet und daraufhin ein Jahr lang sozusagen bei sich stehen lässt, wonach es in’s eigene Eigentum übergeht. In Berlin ist scheinbar alles anders.
Man könnte diese Angelegenheit auch anders sehen. Mir ist der Standort eines eventuell geklauten Fahrrads bekannt und die Polizei interessiert es nicht die Bohne. Und nein, ich werde es sicherlich nicht zum Fundbüro rollern.


Genauer gehört es dem Vermieter deiner Bekannten, denn was die Polizei wohl auch nicht wusste:
Wird ein Gegenstand auf dem Arbeitsplatz bzw. in einem Wohnraum zurück gelassen und wird nicht innerhalb von einer 6 Wochen Frist wieder abgeholt, geht der Gegenstand in den Besitz des Arbeitgebers bzw. des Wohnungseigentümers über.
Hatte mal einen ähnlichen Fall mit einem Fahrrad auf dem letzten Arbeitsplatz. Die Kollegin, dessen (gutes!) Rad im Keller des Ladens stand hat sich seit 6 Monaten nicht mehr blicken lassen und auch auf mehrere Anrufe und Nachrichten über Bekannten nicht reagiert. So hab ich mich in den Weiten des I-Nets schlau gemacht, da ich eh ein Rad brauchte und wir den Platz im Keller. Deshalb weiß ich das mit dieser 6 Woche-Frist. ;-)
Wenn du also das Rad deiner Bekannten nehmen willst, sollte sie den Hausverwalter fragen, ob es in Ordnung geht und es am besten noch schriftlich geben lassen. Dann kann dir keiner was…..
2009-06-02 18:45 · Kommentar by patsy