Langsam wird’s unübersichtlich. Deshalb versuche ich mich nun folgend in einer Zusammenfassung, nennen wir’s ‘mal Zwischenbilanz.
Heute erhielt ich die postalische Mitteilung des Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg, dass “zunächst ein schriftliches Verfahren durchgeführt” werde. Warum es überhaupt zu einer Klageerhebung kam, dies führte ich zuletzt Mitte März aus, bevor die Sache vom Amtsgericht Schöneberg an Tempelhof-Kreuzberg abgegeben wurde.
Amtsgericht Schöneberg
Abt. 12, Frau P***
Grunewaldstr. 66/67
10823 Berlin17. März 2009
Gz. 12 C **/09 [...]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 03.02.2009 stellte ich den Antrag auf einen Mahnbescheid, welcher beim Zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg unter dem Geschäftszeichen 09-2238***-0-7 geführt wurde.
Bei dem Schuldner und Antragsgegner handelt es sich um die
[...]
von welchen ich für den Zeitraum Oktober 2005 bis April 2007 Räumlichkeiten mit der internen Bezeichnung Einheit R030002 in der Kreuzbergstraße 8 (VH HP), 10965 Berlin, gemietet hatte.
Grund der Mahnsache ist, dass es mein ehemaliger Vermieter trotz wiederholter Erinnerungen und Fristsetzung ablehnte mir mein Geld, nämlich unbestrittenes Guthaben aus den Betriebs-/Heizkostenabrechnungen 2006 und 2007 sowie die 2005 hinterlegte Restkaution, zurückzuzahlen.Die Hauptforderung belief sich auf 463,96 Euro:
161,64 laut Schreiben vom 22.09.2008 – Anlage X8.6,
302,32 laut Schreiben vom 19.08.2008/08.08.2007 – Anlage X8.8.Erst auf den gerichtlichen Mahnbescheid hin wurden mir am 19.02.2009 455,24 Euro auf meinem Bankkonto gutgeschrieben – Anlage X8.15.
Wie mir vom Amtsgericht Wedding mitgeteilt wurde, hat der Antragsgegner am 19.02.2009 – also nach der getätigten Überweisung – unbegründeten Widerspruch gegen den gesamten Anspruch eingelegt.
Daher erfolgt hiermit meinerseits der Antrag zur Klageerhebung auf Zahlung des ausstehenden Differenzbetrages aus der Hauptforderung (8,72), der Nebenforderungen (43,-), sowie der Kosten für den Mahnbescheid (23,-) und der Gerichtsgebühr (82,-) Euro, gesamt also 156,72 Euro.
Mit den 156,72 Euro bleiben u.a. etwaige Zinsen (seit 2007) unberücksichtigt.
Eine genauere Begründung meines Anspruches findet sich auf den folgenden Seiten.
Anmietung & Zahlung Kaution
Am 17.09.2005 inserierte Götz M. Fluck in der Berliner Morgenpost (Immonet-Nummer 3776868):
Zi. Bez. m² Preis € Bk/Nk frei ab Lage / Ausstattung
2 KR 29,21 198,63 k sofort
Am Victoriapark, Kreuzbergstr. 8, sanierter Altbau, ZH,hell und ruhig, sehr guter Zustand, direkt v. Eigentümer, prov.-frei, 030/81 00 58 20Nach einer kurzen Besichtigung bekundete ich damals mein Interesse und unterzeichnete am 22.09.2005 im Büro von Herrn F**** (ImmoMa Gesellschaft für ImmobilienMarketing mbH, Französische Straße 29, 10117 Berlin) den Mietvertrag – siehe Anlage X8.1 – und entrichtete bar die Kaution (3 Monatskaltmieten) in Höhe von 595,89 Euro – siehe Anlage X8.2.
Kündigung
Nach diversen Komplikationen, welche in dieser Mahnsache jedoch keine Rolle spielen, wurde nach meinem Auszug Ende März 2007 seitens des Vermieters eine Kündigung zum 30.04.2007 akzeptiert – siehe Anlage X8.3.
Dem folgte eine Kautionsabrechnung am 30.06.2007 – siehe Anlage X8.4 – aus welcher erstens hervorgeht, dass dem Vermieter meine Bankverbindung bekannt ist und zweitens, dass 300,- Euro als sogenannter Sicherheitseinbehalt für die ausstehenden Betriebs- und Heizkostenabrechnungen einbehalten worden sind.Nebenbei teilte ich dem ehemaligen Vermieter ebenfalls in anderer Angelegenheit, in meinem Schreiben zu einer damaligen Forderung vom 03.04.2007 (Einschreiben RT 0747 0764 5DE) und nochmals am 06.08.2007, meine Bankverbindung mit, welche sich übrigens seit Beginn des Mietverhältnisses bis zum heutigen Tage nicht geändert hat und wohin mir seit der KirchMedia Insolvenz 2002 Herr Dr. Michael Jaffé unregelmäßig Cent-Beträge überweist.
Forderung fehlender Abrechnungen & erste Frist
Wie dem auch sei, bis zum 16.08.2008 hatte ich keine Betriebs-/Heizkostenabrechnung für 2006 (!) und 2007 erhalten, welche ich sodann einforderte und erstmalig eine Zahlungsfrist setzte – siehe Anlage X8.5, hier relevant ist das Datum 29.08.2008 für das Guthaben aus der 2006er Abrechnung.
Am 19.08.2008 – siehe Anlage X8.6 – teilte mir Herr Fluck mit, das Guthaben aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung kurzfristig anzuweisen. Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung hatte ich niemals vorher erhalten.Am 26.08.2008 – siehe Anlage X8.7 – legte ich aufgrund einiger Ungereimtheiten Einspruch gegen die Betriebs-/Heizkostenabrechnung 2006 ein.
Infolge anderer Dinge höherer Priorität und des Umstandes, dass ich einsehen musste, dass zwei Jahre später kaum noch nachvollziehbar ist, wie wann welche, beispielsweise Heiz-, Kosten entstanden sind, ließ ich dieses Thema auf sich beruhen.Im Übrigen ist, wie ich bei Schilderung der Angelegenheit gegenüber einem Juristen erfuhr, der pauschale Wider-/Einspruch ohnehin nichtig. Außerdem bedeutete mein Schreiben niemals einen Rückzahlungsaufschub hinsichtlich meines Geldes, meiner Kaution und meinem Guthaben, was mir jederzeit zustand. Ferner erlaube ich mir meine Verwunderung darüber auszudrücken, dass sich kurzfristig, ergo die Überweisung, nicht innerhalb der Woche zwischen dem Brief von Herrn Fluck (19.08.) und meiner Nachricht (26.08.) ergab. Immerhin dürfte heutzutage eine Online-Überweisung keine fünf Minuten mehr in Anspruch nehmen.
Der Schuldner befand sich bereits längst im Verzug, nachdem er ein Jahr nach der Abrechnung das entsprechende Guthaben immer noch nicht zurückgezahlt hatte.Mit Datum vom 11.09.2008 wurde mir die Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2007 übersandt – siehe Anlage X8.8 – und darin die Überweisung des Gesamtguthabens auf mein Konto angekündigt. Am 22.09.2008 wurde diese Abrechnung korrigiert – siehe Anlage X8.9.
Mahnung & Schuldner im Zahlungsverzug
Drei Monate später, am 12.12.2008 – siehe Anlage X8.10, mahnte ich die ausstehenden Rückzahlungen an, worauf mir Herr Fluck am 16.12.2008 – siehe Anlage X8.11 – mit einer ziemlich abstrusen Begründung deren Zahlungsverweigerung kundtat. Meine Erwiderung übermittelte ich am 17.12.2008 – siehe Anlage X8.12.
Letzte Zahlungserinnerung
Am 26.01.2009 fertigte ich eine weitere Mahnung – siehe Anlage X8.13, welche ignoriert wurde.
Mahnbescheid
Demzufolge wurde dem Schuldner am 10.02.2009 ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt.
Teilzahlung & Widerspruch des Schuldners
Vier Wochen nach meiner letzten Mahnung und über eine Woche nach dem gerichtlichen Mahnbescheid, erhielt ich von Frau Schmidt – siehe Anlage X8.14 – Post, und zwar können sie nun gerne mein Guthaben auszahlen, was sie inzwischen weitgehend, nicht komplett, getan haben.
Sprich, die Hauptsache hat sich damit bis auf wenige Euro erledigt.
Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter Telefon [...]. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Anlagen
X8.1 Kopie Mietvertrag 22.09.2005
X8.2 Kopie Quittung Kaution 22.09.2005
X8.3 Kopie Schreiben K. & F.; Akzeptanz Kündigung 30.04.2007
X8.4 Kopie Schreiben K. & F.; Kautionsabrechnung 30.06.2007
X8.5 Kopie Schreiben [...]; Forderung Betriebs-/Heizkostenabrechnung 2006/2007 16.08.2008
X8.6 Kopie Schreiben K. & F.; Betriebs-/Heizkostenabrechnung 2006 19.08.2008
X8.7 Kopie Schreiben [...]; Widerspruch Betriebs-/Heizkostenabrechnung 2006 26.08.2008
X8.8 Kopie Schreiben K. & F.; Betriebs-/Heizkostenabrechnung 2007 11.09.2008
X8.9 Kopie Schreiben K. & F.; Korrektur Betriebs-/Heizkostenabrechnung 2007 22.09.2008
X8.10 Kopie Schreiben [...]; Erinnerung Rückzahlungen aus X8.6 und X8.9 12.12.2008
X8.11 Kopie Schreiben K. & F.; Zahlungsverweigerung 16.12.2008
X8.12 Kopie Schreiben [...]; Hinweis auf Gültigkeit der Mahnung 17.12.2008
X8.13 Kopie Schreiben [...]; Letzte Mahnung 26.01.2009
X8.14 Kopie Schreiben K. & F.; Zahlungsankündigung 18.02.2009
X8.15 Ausdruck Online-Banking Kontogutschrift 19.02.2009
Mit sowas schlage ich mich also in meiner Freizeit herum. Toll, gell. Hätte ich mir ‘mal lieber gleich ‘nen Fachanwalt genommen, fertig. Die Anwaltskosten wären letztlich eh beim Beklagten hängengeblieben. So ersparte ich diesem Pack sogar noch richtig Kohle, bin ich nicht total nett? Sollte jedoch dieser Teil der Geschichte nicht in einem Monat erledigt sein, dann gibbed aba ‘n mächtiges Rambazamba.
Update 20.05.2009 17:00
Heute in der Post ein Umschlag vom Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Frau Justizhauptsekretärin übersendet mir Schriftstücke(e) einer Rechtsanwältin aus Prenzlberg.
Berlin, 13.05.2009
AZ: 1**/09 sw
D3/1**71In dem Rechtsstreit
[...] ./. [...] Kreuzbergstraße 8 [...]
– 3 C ***/09 -zeige ich an, dass ich die Beklagte vertrete.
Diese will sich gegen die Klage verteidigen.
Die Klageerwiderung erfolgt entsprechend der gesetzten Frist.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
[Stempel "gez. Heidi Witter Rechtsanwältin"]
Witter
Rechtsanwältin[Stempel "Beglaubigt Rechtsanwältin" plus Gekrakel obendrauf]
Update 17.06.2009 15:38
Die Geschichte nähert sich dem Finale.

