Nein, ich habe sie nicht vergessen, ganz sicher nicht. Nur haben momentan andere Dinge Priorität. Beispielsweise der Kauf eines Siebs wegen der Tomatensutsche, welche gerade nochmal aufgekocht worden war und nachher wieder in den Kühlschrank wandert. Einen Teller habe ich mir abgezweigt und mit ein paar Würschtl einverleibt.
Lahma#schige Gerichte, echt wahr. Dann werden wir wohl auf den Bundesgerichtshof warten müssen. Nebenbei hätte ich Germanwings gerne gefragt, ob sie der Veröffentlichung ihres Emailverkehrs (naja, zwei Mails sind’s ja nur) zustimmen, aber die ignorieren mich ja permanent! Sollte nun jemand von der Billig-Service-Airline der Ansicht sein, oh, das darfst Du aber nicht, nah mei, schickt’s'ma halt ‘ne elektronische Nachricht und ich formuliere Eure zitierten Emails in eigene Worte um. Aber nur wenn Ihr vorher dem Sohn von Frau F. sechs – in Zahlen: 6 – Germanwings-Freiflüge jährlich bis zu seinem 18sten Lebensjahr schriftlich zusichert und natürlich vorher die fünfzig Euro zurückerstattet. Mein Service aka Beschwerdemanagement ist übrigens pro-bono und auch wenn es gerechtfertigt wäre, ich werde generöserweise davon absehen Germanwings eine Rechnung auszustellen.
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*
Datum: Thu, 04 Dec 2008 05:05:22 +0100
Von: [...] <*****@***.de>
An: Germanwings GmbH <buchungsinfo@germanwings.com>Sehr geehrte Damen und Herren,
K****** F****** ist eine Freundin.
Frau F****** wandte sich mit der Bitte an mich, in einer Angelegenheit, in welcher der Hauptakteur Germanwings nicht wirklich eine gute Figur macht, eine zügige Klärung anzustoßen.
Frau F****** ist die alleinerziehende Mutter von J******. Die beiden wohnen in der Hauptstr. 12 in 18*** H*******. Das ist in der Nähe von R******.
Regelmäßig besucht J****** in den Ferien seinen Vater in K***. Und ein jedesmal fliegt er mit Germanwings. Den Flug bucht Frau F****** stets über die Webseite germanwings.com.Hierbei ist direkt anzumerken, dass bei der Internet-Buchung generell für ein ominöses “1 x 1 Gepäckstück” der Betrag von 5,95 Euro erhoben wird, obwohl J****** ohne dieses Gepäckstück reist.
Indes sei wohl die Buchung ohne das Häkchen zu setzen unmöglich.Nebenbei habe ich vergeblich versucht diesen Kritikpunkt nachzuvollziehen, indem ich irgendeine Flugbuchung durchklicke. Aus mir unerklärlichen Gründen vermochte ich dabei innerhalb einer ganzen Stunde nicht ein einziges Mal über den Punkt 2 (Auswahl) hinwegzukommen. Denn egal von wo nach wo ich fliegen wollte, wurde “() → ()” angezeigt.
Wie dem auch sei, es wäre auf jeden Fall interessant zu erfahren, warum eine kostenpflichtige Zusatzleistung, welche nicht abgewählt werden kann, in die Kategorie Zusatzleistung fällt. Logisch ist das keinesfalls.
Nun buchte also K****** F****** am 04.09.2008 gegen 22:59 Uhr für J****** den Flug 4U 0065 am 19.12.2008 von [...] 17:30 nach [...] 18:40. Es ergab sich folglich ein Rechnungsbetrag von 43,93 Euro (inklusive der Zusatzleistung), der reguläre Flugpreis für einen Erwachsenen eben.
Über die kostenpflichtige 0900-Hotline buchte sie danach – wie sonst auch – den UM-Service für 30,- Euro hinzu. Soweit keine besonderen Vorkommnisse.
Leider wies das Konto von Frau F****** bei dem anschließenden Lastschrifteinzug nicht die erforderliche Deckung auf. Es fehlte etwa so viel, wie sie der Anruf bei der Hotline kostete, um die fünf Euro.
Deswegen wurde die Lastschrift nicht eingelöst.Passiert. Nicht jedem. Aber die Sache an sich ist nun nicht so außergewöhnlich. Was allerdings dem nachfolgte, auf jeden Fall.
Germanwings stellte eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro in Rechnung.
Fünfzig Euro.Wir wollen jetzt nicht auf den Teilzeit-Job von Frau F****** eingehen oder den Umstand beleuchten wie viel Geld 50,- Euro für manche Leute ist.
Demungeachtet: Das geht ja gar nicht!
Aber lassen Sie mich noch kurz das Thema ‘Fliegen mit Boomi’ anreißen.
Laut J****** gibt es nämlich das “kostenlose Erfrischungsgetränk” nicht und die Betreuung beschränkt sich ohnehin auf das Zum & Vom Flugzeug.50,- Euro. Bei einem Flug von ursprünglich 43,93 Euro mit einem zusätzlichen Gepäckstück, welches es nicht gibt. Plus 30,- Euro Boomi.
Weil J****** selbstverständlich den Flug benötigt, hat sich Frau F****** wieder einmal im 0900-Call-Center gemeldet. Da eine erneute Abbuchung von ihrem angegebenen Konto nicht möglich sei, weil seitens Germanwings gesperrt, musste sie deshalb via Kreditkarte bezahlen und zwar nicht nur den Flug sowie den Boomi-Service, nein, ebenfalls diese mehr als nur bedenkliche Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
Und genau diese 50,- Euro möchte Frau F****** zurück. Gleichwohl ist sie gerne bereit die wirklichen Kosten für die Rücklastschrift zu übernehmen, vorausgesetzt Germanwings vermag diese glaubhaft auszuweisen.
Im Übrigen verweise ich hiermit auf das Ihnen bekannte Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (Az OLG Hamm, 17 U 112/07), welches den vorausgegangenen Richterspruch des Landgerichts Dortmund (Az LG Dortmund, 8 O 55/06) bestätigt, womit Germanwings untersagt wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro zu verlangen.
Ich bitte um Feedback. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[...]–
[...] 1**** Berlin · 030/******** · *****@***.de
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]
Datum: Fri, 5 Dec 2008 08:54:22 +0100
Von: accounting <zahlung@germanwings.com>
An: <*****@***.de>
Referenzen: <[...]@EXCH7.eurowings.com>Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Bearbeitungspauschale bei Rücklastschriften.
Bitte beachten Sie, dass Germanwings inzwischen Revision gegen das Urteil des OLG Hamm eingelegt hat und dieses somit derzeit nicht rechtskräftig ist. Insofern gibt es keine Auswirkung auf die Anwendung der Germanwings AGB.
Mit freundlichen Grüßen / With kind regards
i.A. Melina Schroth
Customer Service / PaymentsGermanwings GmbH | Flugplatz 21 | 44319 Dortmund
www.germanwings.com
Sitz der Gesellschaft | Corporate Headquarters:
44319 DortmundRegistereintragung | Registration:
Amtsgericht Dortmund | HRB 12214Germanwings GmbH
Geschäftsführer | Managing Director
Thomas Winkelmann (Sprecher, Spokesman)
Dr. Joachim Klein
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Re: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]
Datum: Fri, 05 Dec 2008 12:45:30 +0100
Von: [...] <*****@***.de>
An: accounting <zahlung@germanwings.com>
Referenzen: <[...]@EXCH7.eurowings.com> <[...]@EXCH1.germanwings.com>Sehr geehrte Frau Schroth,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Und das mag vielleicht schon so sein. Nichtsdestotrotz ist die Erhebung dieser hanebüchenern Bearbeitungsgebühr seitens Germanwings zweifelsohne mitnichten verständlich, angebracht und wohlerwogen schon gar nicht.
Darum sind wir auch definitv nicht gewillt darauf zu warten bis der Bundesgerichtshof die Revision abgewiesen hat.
Nebenbei – da mögen Sie sich drehen und winden wie es ihnen beliebt – ändert der Umstand der Revision gar nichts an dem Anspruch von Frau F****** die 50,- Euro zurückerstattet zu bekommen.
Bitte weisen Sie die entsprechende Überweisung unverzüglich an.
Ich bitte um Feedback. Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
[...]
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: AW: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]
Datum: Fri, 5 Dec 2008 13:20:29 +0100
Von: accounting <zahlung@germanwings.com>
An: [...] <*****@***.de>
Referenzen: <[...]@EXCH7.eurowings.com> <[...]@EXCH1.germanwings.com> <[...]@***.de>Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Da von unserer Seite alle für die betreffende Reservierung relevanten Informationen bekannt gegeben wurden, bitten wir Sie um Verständnis, daß wir auf weitere E-Mails in dieser Angelegenheit nicht mehr antworten können, um auch anderen Kunden eine zeitnahe Bearbeitung der Anfragen zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen / With kind regards
i.A.A.Meister
Customer Service / Payments[...]
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Re: AW: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]
Datum: Fri, 05 Dec 2008 14:15:55 +0100
Von: [...] <*****@***.de>
An: accounting <zahlung@germanwings.com>
Referenzen: [...]Sehr geehrte/r Frau/Herr Meister,
Sie begründen die Mißachtung eines Kundenanliegens mit der Bearbeitung anderer Anfragen?
Das klingt meines Erachtens eher nach Hohn und mich interessiert dabei ziemlich wenig was Sie sich unter dem Begriff “Bearbeitung” konkret vorstellen, denn dies vermag ich zu erahnen.
Zu keinem Zeitpunkt bat ich um “Informationen” hinsichtlich einer “Reservierung”, Unfug. Ergo darf Ihnen einfach ‘mal die Lektüre meiner ersten Email vom gestrigen Donnerstag (siehe [...]) empfehlen.
Damit ist es nun auch wahrlich genug. Trotzdem seien Sie sich bitte dessen gewiss, dass Sie auch weiterhin von mir lesen werden, bis diese Angelegenheit vollständig im Sinne von Frau F****** erledigt ist.
Nein, verehrte/r Frau/Herr Meister, ich habe freilich null Verständnis dafür, dass Sie Frau F******, sowie gegenwärtig gleichfalls mir, Ärger bereiten und noch mehr Zeit stehlen.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: [Fwd: Re: AW: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]]
Datum: Mon, 08 Dec 2008 13:26:46 +0100
Von: [...] <germanwings@***.de>
An: A. Meister <zahlung@germanwings.com>Status Quo?
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: [Fwd: [Fwd: Re: AW: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]]]
Datum: Thu, 11 Dec 2008 03:35:11 +0100
Von: [...] <***@nurfuerspam.de>
An: Germanwings GmbH <kontakt@germanwings.com>Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist nun bereits eine Woche vergangen, als ich mich erstmalig mit der
Bitte an Sie wandte einer Bekannten eine seitens Germanwings unnötig
zuviel erhobene Gebühr zurückzuerstatten.Leider haben Sie bis heute nicht in adäquater Weise reagiert.
Bitte glauben Sie nicht, dass Sie diese Angelegenheit einfach aussitzen
können, indem sie sich in Ignoranz üben. Dies wird defintiv nicht
funktionieren.Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis die Tage …
Mit freundlichen Grüssen
[...]
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: [Fwd: [Fwd: [Fwd: Re: AW: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]]]]
Datum: Fri, 12 Dec 2008 12:45:06 +0100
Von: [...] <germanwings@***.de>
An: Germanwings GmbH <buchungsinfo@germanwings.com>Guten Tag,
heute ist Freitag. Germanwings hat sich immer noch nicht gerührt.
Schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: Re: AW: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]]]]]
Datum: Tue, 16 Dec 2008 23:20:01 +0100
Von: [...] <*****@***.de>
An: Germanwings GmbH <buchungsinfo@germanwings.com>12 Tage später …
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: Re: AW: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]]]]]]
Datum: Thu, 18 Dec 2008 10:13:33 +0100
Von: [...] <*****@***.de>
An: Germanwings GmbH <buchungsinfo@germanwings.com>In einer Woche ist Weihnachten. Und bei Germanwings? Die tun so als
wären sie gar nicht da und haben dabei noch nicht bemerkt, dass diese
rote Zipfelmütze mit den Glöckchen dran gar keine Tarnkappe ist.
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: Re: AW: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]]]]]]
Datum: Tue, 23 Dec 2008 11:31:44 +0100
Von: [...] <*****@***.de>
An: Germanwings GmbH <buchungsinfo@germanwings.com>Sehr geehrte Damen und Herren,
ob ich Sie vergessen habe?
Nicht doch.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: Re: AW: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]]]]]]]
Datum: Sat, 10 Jan 2009 01:56:25 +0100
Von: [...] <*****@***.de>
An: Germanwings GmbH <buchungsinfo@germanwings.com>Sehr geehrtes Germanwings-Team,
Happy New Year 2009!
Befinden sie sich etwa noch im Winterschlaf?
Da sind wir die Tage wieder mehrmalig mit Lufthansa unterwegs gewesen
und dazu fällt mir gerade ein, ja gehört denn Germanwings nicht zu
Lufthansa?Hurra, was ‘ne Schande für Lufthansa.
Bis nächste Woche. Haben Sie die Rückzahlung endlich angewiesen?
Mit freundlichen Grüßen
[...]
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: [Fwd: Re: AW: AW: [Fwd: Reklamation Inkasso · Buchungscode / Rechnungsnummer: LZQ*Y*]]]]]]]]
Datum: Wed, 14 Jan 2009 04:24:02 +0100
Von: [...] <*****@***.de>
An: Germanwings GmbH <buchungsinfo@germanwings.com>Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte stehlen Sie mir nicht weiter meine Zeit in dieser wahrlich
unsäglichen Angelegenheit und erstatten endlich das Geld zurück, welches
Ihnen definitv nicht zusteht.Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Update 06.07.2009 15:00
Nachdem das Verfahren nun schon seit weit über einem Jahr lang, März 2008, anhängig ist, erlaubte ich mir beim Bundesgerichtshof nachzufragen, was denn der Stand der Dinge sei. Ich wählte also die 0721 159-0 und bekundete gegenüber dem Telefonisten, Herrn Ernst, ob mir irgendjemand eine Auskunft darüber geben könnte, wann mit einem Urteil zu rechnen sei, so ungefähr, oder was denn mit der Geschichte los sei, weil man darüber nichts mehr liest und hört.
Er verwies mich auf die Homepage und versicherte, dass die gewünschten Informationen dort abrufbar seien. – Sind sie aber nicht. Sodann versuchte er mich weiterzuverbinden, wobei der Ansprechpartner nicht ansprechbar wäre, so dass ich es später erneut probieren solle. Dies tat ich und erzählte dem Typ erneut, mit dessen Kurzzeitgedächtnis es offensichtlich nicht weit her ist, was ich wollte. Daraufhin landete ich ich bei irgendeinem K#tzbrocken, welcher mir direkt ein “Was wollen Sie?!” an den Kopf warf, aber in einem unfreundlichen und harschen Tonfall, der seinesgleichen sucht.
Ich wäre bei ihm falsch, wiederholte er sich mehrmalig, und fragte weiter, was ich überhaupt von ihm wolle, worauf ich entgegnete, dass ich halt zu ihm weiterverbunden worden wäre. Wenn ich keine Partei wäre, ginge mich das Verfahren garnichts an, ließ mich der Sesselpfurzer wissen, nachdem ich erneut den Sachverhalt runterratterte. Deshalb bat ich ihn mich zurückzuverbinden. Nachdem ich dem Dummdösel in der Telefonzentrale das dritte Mal den Grund meines Anrufes geschildert hatte, fragte er nach einem Aktenzeichen, weil er unter “Germanwings” nichts fand.
Tja, vielleicht schreibe ich ‘mal ‘ne Mail an Germanwings, Zeit wär’s, die haben schon lange nichts mehr von mir gelesen. Nö, eher nicht.
Update 23.07.2009 17:57
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Status Quo Germanwings Lastschrift-Klausel
Datum: Thu, 23 Jul 2009 17:47:27 +0200
Von: [...]
An: Bundesgerichtshof <poststelle@bgh.bund.de>, Oberlandesgericht Hamm <poststelle@olg-hamm.nrw.de>Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberlandesgericht Hamm entschied am 31.01.2008 unter dem Aktenzeichen 17 U 112/07, dass die Klausel “Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften: 50,00 € pro Buchung” in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft wegen eines Verstoßes gegen § 309 Nr. 5 a BGB unzulässig sei und bestätigte damit das Urteil des Landgerichtes Dortmund (Az. 8 O 55/06) vom 25.05.2007, welches bereits in erster Instanz die AGB-Klausel für unwirksam erklärte.
Die Germanwings GmbH teilte mir am 5. Dezember 2008 mit, dass das Urteil des OLG Hamm nicht rechtskräftig sei, da Germanwings Revision eingelegt hätte.
Bei meinem telefonischen Auskunftsersuchen u.a. am 06.07.2009 eben beim Bundesgerichtshof zu der Frage, wann in etwa mit einer Entscheidung zu rechnen sei, wurde mir nach mehrmaliger Nachfrage wiederholt mitgeteilt, dass so ein Fall dem BGH nicht bekannt sei und insofern kein Verfahren anhängig wäre.
Daher bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie bitte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen könnten, was denn nun wirklich Sache ist, sprich wurde Revision eingelegt und wenn ja, welches Gericht ist dafür zuständig bzw. mit der Urteilsfindung betraut, wenn nicht der Bundesgerichtshof?
Ich bitte um Feedback. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Update 23.07.2009 18:06
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Eingangsbestätigung
Datum: Thu, 23 Jul 2009 17:48:11 +0200
Von: Eingangsstelle <Posteingangsstelle@bgh.bund.de>
An: [...]Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort.
Ihre Nachricht ist auf dem Mailserver des Bundesgerichtshofs eingetroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Anfragen und Anschreiben per e-mail grundsätzlich nur bei Angabe des Namens und der postalischen Adresse des Absenders erfolgt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei Nachmeldung Ihrer Adresse unbedingt auf Ihre ursprüngliche Email beziehen – indem Sie diese z. B. als Anhang beifügen – da Ihre Adresse ansonsten Ihrer Nachricht nicht zugeordnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesgerichtshof
Poststelle
Update 24.07.2009 10:51
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: AW: Status Quo Germanwings Lastschrift-Klausel
Datum: Fri, 24 Jul 2009 08:52:33 +0200
Von: <pressestelle@olg-hamm.nrw.de>
An: [...][...],
nach hiesigen Erkenntnissen befindet sich der Fall in der Revisionsinstanz beim BGH unter dem Aktenzeichen X ZR 40/08.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd F*****
Pressesprecher des Oberlandesgerichts Hamm
Update 24.07.2009 13:33
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Status Quo Germanwings Lastschrift-Klausel
Datum: Fri, 24 Jul 2009 09:31:25 +0200
Von: A******, Tanja <A******-Tanja@bgh.bund.de>
An: [...][...],
auf Ihre Mail vom 23. Juli 2009 teile ich Ihnen mit, dass es sich bei dem von Ihnen erwähnten Verfahren um das hiesige Verfahren Xa ZR 40/08 handelt. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 31.01.2008 (AZ 17 U 112/07) wurde Revision eingelegt. Der Senat hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Donnerstag, den 17. September 2009, 9:00 Uhr.
Weshalb Sie bei Ihren vorherigen telefonischen Anfragen (bei welcher Stelle?) keine Auskunft erhalten haben, ist hier leider nicht nachvollziehbar. Sollten Sie wieder einmal Auskunft zu einem Verfahren wünschen, wenden Sie sich bitte unter Angabe des/der Aktenzeichen der Vorinstanz/en an unsere Eingangsstelle (Telefon 0721/159-21**).
Mit freundlichen Grüßen
Tanja A******, Justizangestellte
Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat
Tel.: (0721) 159-15**
Fax: (0721) 159-15**
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: AW: Status Quo Germanwings Lastschrift-Klausel
Datum: Fri, 24 Jul 2009 12:12:59 +0200
Von: W*****, Josef <W*****-Josef@bgh.bund.de>
An: [...][...],
zunächst erlaube ich mir den Hinweis, dass Anfragen per E-Mail normalerweise nur beantwortet werden, wenn eine vollständige Postadresse der anfragenden Person angegeben ist.
Die Sache des OLG Hamm 17 U 112/07 ist beim Bundesgerichtshof – Xa-Senat – unter dem Aktenzeichen Xa ZR 40/08 anhängig. In dieser Sache findet voraussichtlich am 17. September 2009, 9:00 Uhr ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.
Mit freundlichen Grüßen
W*****, Justizamtsinspektor
Geschäftsstelle des X. Senats
Update 18.09.2009 12:49
Der Bundesgerichtshof hat entschieden.
Beide Vorinstanzen haben die Klausel zur Bearbeitungsgebühr für die Rücklastschrift für unwirksam gehalten.
Dies hat der Bundesgerichtshof bestätigt und die Revision von Germanwings zurückgewiesen.
Germanwings hat – wie erwartet – verloren. Im Klartext: Germanwings darf bei einer geplatzten Lastschrift keine Pauschalgebühr von 50,- Euro erheben, auch nicht als “Entgelt” für den “eigenen Aufwand der Fluglinie”, sondern lediglich Schadensersatz für die Kosten der Rücklastschrift verlangen.
Update 13.12.2009 14:21
Subject: Ihr Fax an Germanwings / LZQ*Y*
Date: Thu, 12 Nov 2009 10:36:08 +0100
From: zahlung@germanwings.com
To: [...]Sehr geehrte Frau [...],
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.11.2009.
Die Entscheidung des BGH haben wir zur Kenntnis genommen und das Verfahren bei Rückbelastungen entsprechend abgeändert.
Eine (teilweise) Rückerstattung der Pauschale ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn man vom Nichtbestehen der Forderung Kenntnis hatte und dennoch geleistet hat.
Mit den in dieser Angelegenheit ergangenen Urteilen des LG Dortmund vom 24.05.2007 und des OLG Hamm vom 18.01.2008 wurde die Pauschale in Höhe von 50 € für unwirksam erklärt, was unter besonderer Aufmerksamkeit der Medien publik gemacht wurde.
Auf Grund dieser Urteile war danach bekannt, dass auf die Aufforderung eine Zahlung nicht hätte (vorbehaltlos) geleistet werden müssen.
Wir bitten Sie daher, bezugnehmend auf den Paragraphen 814 BGB, uns die Zahlung unter Vorbehalt nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen / With kind regards
**
*i.A. Melina Schroth
*Customer Service / PaymentsGermanwings GmbH | Flugplatz 21 | 44319 Dortmund
Fax: +49 (0) 231 92457 – 551
E-Mail: zahlung@germanwings.com
www.germanwings.com
_______________________________________Sitz der Gesellschaft | Corporate Headquarters: 51147 Köln
Registereintragung | Registration: Amtsgericht Köln HRB 66022
Vorsitzender des Aufsichtsrates | Chairman of the
Supervisory Board: Nicolai Ingo von Ruckteschell
Geschäftsführer | Executive Board:
Thomas Winkelmann (Sprecher | Spokesman)
Dr. Axel Schmidt
Das sachs’de nüschts mehr. – Wie zum Teufel will man bitte via Kreditkarte “unter Vorbehalt” der nachdrücklichen Zahlungsaufforderung nachkommen, wenn einem Germanwings am anderen Ende der Telefonleitung das Messer an die Brust hält: ‘Sofort Geld her, oder den Flug kanns’de vergessen!’? Will mir das vielleicht irgendjemand erklären. Frau Schroth vielleicht?
Germanwings, was ein widerwärtiges Pack.
Update 13.12.2009 15:15
Die Lufthansa -Tochter Germanwings sieht sich dagegen durch das Urteil darin bestätigt, die durch eine Rücklastschrift verursachten Kosten dem Verursacher aufzuerlegen und will an der 50- Euro-Gebühr festhalten. “Für den Kunden ändert sich nichts,” sagte ein Sprecher. Die 50 Euro entsprächen den tatsächlichen Kosten des Unternehmens, weil die Rücklastschriften von einem externen Dienstleister abgewickelt würden.
Im Klartext: Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist wahrlich für’n Allerwertesten.


Also deine “Big Time S#cker” sind echt die Besten, da geht ja mal so einges ^^
Ich habe nicht ganz so krasse Erfahrungen mit Expedia gemacht, die ich hier absichtlich nicht verlinke. Einfach mal nach Expedia suchen, wenn da interesse besteht.
Ich wollte auf jeden Fall schön 10 Tage Urlaub machen mit früh Morgens hin und spät Abends zurück. Dies habe ich auch im Internet so gebucht….Expedia hat es nur leider genau andersrum gemacht => Spät hin und früh zurück – Quasi min. ein Tag weniger Urlaub :-(
2009-06-24 22:58 · Kommentar by mr.gene
Ich habe mich sehr gefreut deinem langen Atem mitzuverfolgen, zumal ich wohl in einer ähnlichen Situation stecke wie deine Freundin.
Nach einer nicht abbuchbaren Rechnung stellt Germanwings Bearbeitungspauschale von 50,00 € in Rechnung. Nebenbei bemerkt liegt der selbe Sachverhalt auch bei der Buchung des Rückfluges (Air Berlin) vor, die aber “nur” 10 € in Rechnung stellen.
Nun ja, die Frage die mich momentan umtreibt ist die, ob ich das Geld zahlen muss, obwohl ich dank deiner und anderer Seiten von den Urteilen des Oberlandesgerichtes Hamm (Az OLG Hamm, 17 U 112/07) und des Landgerichts Dortmund (Az LG Dortmund, 8 O 55/06) weiß und zu erwarten ist, dass am 19. September die Sache auf ein realistisches Maß gestutzt wird?
2009-08-06 15:27 · Kommentar by Rob
Hi,
ein Kumpel hat nun auch eine Mail bekommen und soll 50EUR bezahlen. Um Ärger zu vermeiden möchte er erstmal zahlen. Kann man im Anschluss an das Verfahren (wir hoffen natürlich alle an eine geringe Deckelung der Beträge) das zuviel gezahlte zurückbekommen?
MfG
2009-08-25 17:16 · Kommentar by ANONYMUS
Der BGH hat die Revision abgewiesen:
http://juris.bundesgerichtshof.....mp;Blank=1
Jetzt bin ich mal gespannt, ob Germanwings den Kunden die nur unter Vorbehalt gezahlt haben das Geld tatsächlich zurückerstattet.
2009-09-18 12:54 · Kommentar by Thomas
Naja, fast das gleiche Problem. Letztes Jahr die Mahngebühr gezahlt(aufgrund Fehlers eines Bankangestellten), dieses Jahr buchen wollen…nur Name mit zusammenhängenden Konto gesperrt. Im Internet hieß es, dass System sei zum derzeitigen Zeitpunkt nicht funktionsfähig! Darüber wird man aber keinesfalls informiert, sondern bekommt das nach einem zwanzig minütigen Gespräch von der überteuerten Hotline mitgeteilt, da ich dann über die Hotline buchen wollte. Also aufwiedersehen 20 € …es geht nicht um das Geld, sondern darum wer es jetzt wiedereinmal einkassiert hat!!!!
2010-07-16 20:25 · Kommentar by fuofgermanwings